Einladung zur Jahreshaupt-/Mitgliederversammlung 2022

Einladung zur Jahreshaupt-/Mitgliederversammlung 2022

Liebes Vereinsmitglied,

hiermit lädt der Vorstand recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Freitag, 03. Februar 2023, um 19:00 Uhr, ein. Die Versammlung findet im Vereinslokal „Zur Alten Weinstube“ im Gasthaus Wagner statt.

Tagesordnungspunkte:

TOP 1                    Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

TOP 2                   Gedenken der verstorbenen Kamerad*Innen

TOP 3                   Ehrung langjähriger Mitglieder

TOP 4                   Genehmigung der Tagesordnung

TOP 5                   Zulassung vorliegender Anträge

      TOP 5.1                     Satzungsänderung §1 Name, Sitz, Rechtsform; hier Absatz 1 (siehe Rückseite)

      TOP 5.2                     Ernennung eines Ehrenmitgliedes

TOP 6                   Berichte

      TOP 6.1                     Bericht des 1. Vorsitzenden

      TOP 6.2                    Bericht des Löschgruppenführers

      TOP 6.3                    Bericht des Geschäftsführers zur Mitgliederversammlung vom 01.07.2022

      TOP 6.4                    Bericht der Kassenwartin

      TOP 6.5                    Bericht der Kassenprüfer

TOP 7                   Aussprache zu den Berichten

TOP 8                   Beschlussfassung über vorliegende Anträge

TOP 9                   Entlastung Kassenwarte und Vorstand

TOP 10                 Neuwahl des Vorstandes (1. Vorsitzender ausgenommen)

TOP 11                  Vereinsjahr 2023

TOP 12                  Verschiedenes

Ergänzende Anträge oder Anregungen zur Tagesordnung können bis zum 01. Februar 2023 beim 1. Vorsitzenden schriftlich oder per E-Mail (foerderverein@feuerwehr-werlau.de) eingereicht werden.

Nach der Versammlung wird in diesem Jahr wieder ein kleiner Imbiss gereicht. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Der Vorstand freut sich über eine rege Teilnahme.

gez. Sven Spriestersbach, 1. Vorsitzender


1. Antrag zur Abstimmung auf der Jahreshaupt-/Mitgliederversammlung am 03. Februar 2023: Satzungsänderung §1 Name, Sitz, Rechtsform; hier Absatz 1

Hiermit stelle ich, Sven Spriestersbach, den Antrag auf der Mitgliederversammlung am 03. Februar 2023 über eine Satzungsänderung unter Tagesordnungspunkt 8 abstimmen zu lassen.

Auf der gemeinsamen Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr St. Goar am 19. April 2022, wurde unter Punkt 11 die Neuorganisation der Freiwilligen Feuerwehr St. Goar beschlossen. Die aus den Teileinheiten Biebernheim, St. Goar und Werlau bestehende Gesamtwehr, wird in eigenständige Feuerwehren getrennt. Dies hatte organisatorische Gründe, zum Beispiel die Einsparung der weiteren Position eines Wehrführers und dessen Stellvertreters. Es war nämlich den jeweiligen Löschgruppenführern nicht klar, wie gerade die Position des Wehrführers in Zukunft dauerhaft besetzt werden könnte. Außerdem ist in der Verbandsgemeinde dieses Konstrukt einmalig. Es wurde seitens der Löschgruppenführer David Spormann, Pascal Ohlrich und Max Müller zugesichert, dass sich in der Zusammenarbeit untereinander nichts ändern soll. David Spormann und Max Müller wurden automatisch zu Wehrführern und in der Wehr St. Goar stand die Bestätigungswahl von Pascal Ohlrich im Sommer 2022 an. Bei der Wahl wurde Marcel Paul zum Wehrführer gewählt.

Daher ist der Vereinsname des „Vereins zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Löschgruppe St. Goar-Werlau e.V.“ auch überholt. Vorschlag für den Vereinsnamen nach Spaltung soll kurz und knapp sein: „Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Werlau e.V.“

Die Satzung des „Vereins zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Löschgruppe St. Goar-Werlau e.V.“ von 2016 beschreibt in §1 Name, Sitz und Rechtsform:

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform

(1) Der Verein trägt den Namen „Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Löschgruppe St. Goar-Werlau e.V.“.

(2) Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

(3) Der Sitz des Vereins ist St. Goar.

Zur Abstimmung gebracht werden soll der folgende Vorschlag (in grün; kursiv gedruckt ist die Änderung):

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform

(1) Der Verein trägt den Namen „Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Werlau e.V.“.

(2) Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

(3) Der Sitz des Vereins ist St. Goar.

gez. Sven Spriestersbach, 1. Vorsitzender


2. Antrag zur Abstimmung auf der Jahreshaupt-/Mitgliederversammlung am 03. Februar 2023: Ernennung eines Ehrenmitgliedes

Hiermit stelle ich, Sven Spriestersbach, den Antrag auf der Mitgliederversammlung am 03. Februar 2023, über die Ernennung eines Ehrenmitgliedes auf der Mitgliederversammlung am 02. Februar 2024 abzustimmen. Der Vorstand schlägt Herrn Manfred Vosshage als weiteres Ehrenmitglied vor. Herr Vosshage war lange Jahre im Vorstand des Vereins zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr tätig.

gez. Sven Spriestersbach, 1. Vorsitzender

Über den Autor

SvenSpriestersbach administrator